Regeln und Manieren

Veranstaltungscharakter/Teilnahmebedingungen

Der U.Trail Lamer Winkel ist ein Trailrunning Event im Bayerischen Wald. Die Streckenabschnitte beinhalten teilweise schwierige Trails, ausgesetzte Stellen und kurze Kletterpassagen, die von jedem Teilnehmer spezielle Vorerfahrungen und -kenntnisse erfordern.

Im Einzelnen bedeutet dies:

  • Jeder Teilnehmer muss grundsätzlich über eine allgemeine alpine Erfahrung verfügen
  • Jeder Teilnehmer muss sich der Länge der Strecke und der körperlichen Herausforderung bewusst sein und darauf vorbereitet in den Wettkampf gehen
  • Jeder Teilnehmer bestätigt mit seinem Akzeptierungshaken in der Anmeldung seine volle Sporttauglichkeit für die Teilnahme an diesem Ausdauerwettkampf mit physisch extremen Belastungen. Zusätzlich versichert jeder Teilnehmer, dass diese Sporttauglichkeit vor dem Wettkampf von einem Sportarzt untersucht und bestätigt wurde.
  • Jeder Teilnehmer muss über Trittsicherheit und teilweise Schwindelfreiheit auf technisch anspruchsvollen Wegen und Steigen verfügen.
  • Jeder Teilnehmer muss über ein gut ausgeprägtes Orientierungsvermögen im anspruchsvollen Gelände auch bei schlechten Wetter- und Sichtverhältnissen verfügen. Dazu zählt auch die Orientierung anhand topographischer Karten und Streckeninformationen.
  • Jeder Teilnehmer muss über das Verhalten bei Notfällen im anspruchsvollen Gelände informiert sein.
  • Jeder Teilnehmer erkennt die noch vor dem Rennen festgelegten und bekannt gegebenen Cut-Off-Zeiten an.
  • Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zu Veranstaltungsbeginn das 18. Lebensjahr vollendet haben und somit volljährig sind

Diese erforderlichen Vorerfahrungen und Kenntnisse können von uns als Veranstalter nicht überprüft werden. Durch die Abgabe der Nennung bestätigt der Teilnehmer, dass er über die aufgeführten Erfahrungen und Kenntnisse verfügt. Dabei sind die vom Veranstalter aufgelisteten Punkte für eben diese Erfahrungen und Kenntnisse nicht abschließend, sondern gelten vielmehr als Beispiele und allgemeine Erfahrungswerte.

Strecke

Beim U.Trail Lamer Winkel werden zwei Strecken angeboten. Beide Strecken führen durch den Bayerischen Wald im Raum Lamer Winkel.

  • König vom Bayerwald: 54 km und 2.700 Hm
  • Osser Riese: 24 km und 1200 Hm

Bei Unwetter oder sonstigen Gefahren ist eine Alternativstrecke vorgesehen.

Wertungskategorien

Folgende Wertungskategorien sind ausgeschrieben:

  • Männer / Frauen  
  • M30 / W30 (über 30 Jahre – Stichtag ist der 09.10.2021)
  • M40 / W40 (über 40 Jahre – Stichtag ist der 09.10.2021)
  • M50 / W50 (über 50 Jahre – Stichtag ist der 09.10.2021)
  • M60 / W60 (über 60 Jahre – Stichtag ist der 09.10.2021)
  • M70 / W70 (über 70 Jahre – Stichtag ist der 09.10.2021)

Die Mindestteilnehmerzahl pro Kategorie beträgt 10 Anmeldungen. Sollte die Mindestteilnehmerzahl in einer Kategorie nicht erreicht werden, so werden die Teilnehmer in der nächsten Kategorie gewertet (also z.B. M70 in der Kategorie M60).

Bekleidung / Ausrüstung

Die Mitnahme folgender Ausrüstung während des kompletten Wettkampfs ist vorgeschrieben:

  • Wind-/Regenjacke
  • Handschuhe und Mütze (wetter- und temperaturabhängig, wird beim Rennbriefing bekannt gegeben)
  • Trinkbehälter für mindestens 1 Liter (keine Trinkbecher an den Verpflegungsstellen)
  • Notfallausrüstung (Erste-Hilfe-Set mit Pflaster, Wundauflage, Mullbinde, Rettungsdecke)
  • Mobiltelefon mit eingespeicherter Notfallnummer

Das Mitführen der Ausrüstung/Bekleidung während des Wettkampfs wird vom Veranstalter stichpunktartig vor dem Start und an den Kontrollstellen überprüft. Ein Nichtmitführen der Ausrüstung/ Bekleidung wird mit Disqualifikation geahndet.

Startnummer

Jeder Teilnehmer bekommt nach der 3G-Registrierung bei der Startnummernausgabe durch Vorlage des Personalausweises seine Startnummer. Diese muss während des gesamten Rennens jederzeit gut sichtbar vorne am Körper getragen werden und darf nicht durch Kleidungsstücke verdeckt werden. Die Startnummer ist persönlich und nicht übertragbar. Die Werbung auf den Startnummern darf nicht verdeckt werden. Die Startnummer darf niemals abgenommen werden, es sei denn, der Teilnehmer wird wegen eines Regelverstoßes disqualifiziert oder der Teilnehmer beendet das Rennen vorzeitig.

Zeitnahme

Die Zeitnahme erfolgt mittels Einwegtransponders einer Zeitmessfirma. Der Transponder ist auf der Rückseite der Startnummer befestigt und darf nicht entfernt werden! Er misst elektronisch die individuelle Zeit eines jeden Teilnehmers.

Briefings / Start

Das Rennbriefing wird am Vorabend online veröffentlicht. Im Briefing werden die Teilnehmer durch den zuständigen Rennleiter und Streckenchef auf die Besonderheiten der Strecke, Wetter, Änderungen usw. aufmerksam gemacht.

Die Startaufstellung beginnt 30 Minuten vor der offiziellen Startzeit (je nach gemeldeter Teilnehmerzahl). Das zusätzliche aktuelle Briefing für alle Starter durch den verantwortlichen Rennleiter und Streckenchef  beginnt ca. 15 Minuten vor der offiziellen Startzeit.

Neutralisierter Start

Ein neutralisierter Start wird durch den verantwortlichen Rennleiter und Streckenchef beim Briefing angekündigt. Während eines neutralisierten Starts ist das Überholen des Führungsfahrzeuges nicht erlaubt.

Markierung der Strecke

Die Route des U.Trail Lamer Winkel ist zu 90 Prozent permanent markiert. Zusätzlich wird sie von einem erfahrenen und kompetenten Markierungsteam mit Markierungsspray, Kilometerschildern (alle 5 Kilometer), Richtungspfeilen, Trassier- bzw. Flatterbändern, usw. markiert. Zudem stehen an wichtigen Punkten Streckenposten. Ein Anspruch auf eine durchgehende Markierung der Strecke, die eine eigene Orientierung im Gelände überflüssig machen würde, besteht jedoch nicht. Normalerweise findet ihr mindestens jeden Kilometer eine Markierung. Insbesondere bei starken Regenfällen, bei Schneefall oder sonstigen ungünstigen Witterungsverhältnissen kann die Markierung verschwunden, überdeckt oder nicht rechtzeitig erkennbar sein, weshalb jeder Teilnehmer die Streckenkarte der jeweiligen Strecke mitführen muss. Ebenso ist darauf hinzuweisen, dass es leider manchmal der Fall sein kann, dass die Markierungen von Dritten entfernt werden. Die zusätzlichen Markierungen werden von den Schlussläufern unmittelbar nach dem letzten Läufer abgebaut.

Verpflegungsstellen

  • 54k: 4 Verpflegungsstellen
  • 26k: 2 Verpflegungsstellen

Verpflegungsstellen:

An jeder Verpflegungsstelle gibt es für die Teilnehmer Wasser, Sportgetränke, Energieriegel, -Gels und Obst. Der genaue Standort der Verpflegungsstelle kann der Karte entnommen werden und ist von V1-V4 durchnummeriert. Der Teilnehmer hat dafür zu sorgen, dass er zusätzlich immer ausreichend Verpflegung und Getränke mit sich führt. Die genaue Bestückung der Verpflegungsstellen ist dem Athletenguide zu entnehmen. Es gibt keine Trinkbecher an den Verpflegungsstationen. Die Mitnahme von Trinkbehältern mit 1 Liter Inhalt ist Pflicht, ein zusätzlicher faltbarer Trinkbecher o. ä. wird empfohlen. Die Ausgabe an den Verpflegungsstellen erfolgt durch das zuständige Personal. Es herrscht keine Selbstbedienung.

Kontrollstellen:

Auf der Strecke befinden sich Kontrollstellen (Zwischenzeiten). Teilnehmer, die eine Kontrollstelle nicht passieren und später trotzdem im Ziel einlaufen, werden nicht gewertet.

Zeitlimits

Es gibt strikte Zeitlimits (Zielzeitschluss: 18:30 Uhr, Cutzeiten an den Verpflegungspunkten Eck 9:30 Uhr, Scheiben 14:30 Uhr), zu denen die Teilnehmer die jeweiligen Kontrollstellen spätestens passieren müssen. Diese Zeitlimits können jedoch vom Rennleiter und Streckenchef den aktuellen Verhältnissen auf der Strecke sowie den Witterungsbedingungen angepasst und dementsprechend abgeändert werden. Werden die Zeitlimits nicht eingehalten, werden die betreffenden Teilnehmer vom Rennleiter und Streckenchef, von den Kontrollstellenmitarbeitern oder den Schlussläufern im Interesse ihrer eigenen Sicherheit aus dem Rennen genommen.

Ziel

Im Ziel erfolgt die offizielle Wertung des Rennens. Die Teilnehmer werden nach der Rangfolge des Eintreffens im Ziel elektronisch erfasst. Danach ergibt sich die offizielle Rangliste des Rennens.

Auch im Ziel gibt es ein striktes Zeitlimit (18:30 Uhr), zu dem die Teilnehmer das Ziel spätestens erreichen müssen. Wird das Zeitlimit im Ziel nicht eingehalten, werden die betreffenden Teilnehmer aus der Wertung genommen. Teilnehmer, die wegen Überschreitung der Zeitlimits vom Rennleiter und Streckenchef bzw. durch die Kontrollstellenmitarbeiter oder Schlussläufer auf der Strecke aus dem Rennen genommen wurden oder wegen Verletzung nicht laufend, sondern mit anderen Verkehrsmitteln im Ziel eintreffen, erscheinen nicht auf der offiziellen Ergebnisliste.

Ausscheiden aus dem Rennen

Teilnehmer, die sich, aus welchem Grund auch immer (z.B. Erschöpfung, Verletzung usw.), entschließen, aus dem Rennen auszuscheiden, müssen sich unverzüglich beim Veranstalter (Notfallnummer) abmelden. Für Teilnehmer, die sich nicht unter der angegebenen Telefonnummer abmelden, wird der Veranstalter eine Suchaktion (unter Umständen mit Einsatz von Bergrettungskräften und Hubschrauber) auf Kosten des Teilnehmers einleiten.

Zeitstrafen und Disqualifikation

Die Jury behält sich vor, Teilnehmer zu disqualifizieren oder Zeitstrafen zwischen 5 und 120 Minuten zu verhängen, z. B. wegen:

  • Nichteinhalten der Regeln
  • Nichtbeachten der Anweisungen des verantwortlichen Rennleiters und Streckenchefs, Rettungschefs, des Verantwortlichen der Kontrollstelle sowie der offiziellen Zwischen- und Schlussläufer
  • Nichtbeachten der Straßenverkehrsordnung
  • Unvollständige Ausrüstung
  • Verweigerung der Ausrüstungskontrolle
  • Umweltverschmutzung
  • Grober Unsportlichkeit
  • Nicht Passierens einer Kontrollstelle
  • Unterlassener Hilfeleistung
  • Gesundheitlicher Probleme eines Teilnehmers
  • Doping
  • Eigenmächtiger Streckenabkürzungen

Medizinische Notfallversorgung

Über die Strecke verteilt sind Rettungskräfte im Einsatz, die bei entsprechendem Bedarf einerseits von örtlichen (Berg-)Rettungskräften als auch immer von unserem Rennarzt gestellt werden. Über diese erhalten die Teilnehmer in Notfällen und medizinisch relevanten Fragen schnellstmöglich ärztliche Hilfe u.o. Beratung.

Doping

Der Veranstalter behält sich vor, unangemeldete Dopingkontrollen durchzuführen. Jeder Fall von Doping führt zur sofortigen Disqualifikation des entsprechenden Teilnehmers.

Hilfe von aussen

Kein Teilnehmer darf Hilfe von Dritten (Zuschauer, Betreuer, andere Teilnehmer) – mit Ausnahme bei Stürzen, Verletzungen und anderen Notsituationen – während des Rennens in Anspruch nehmen. Ausgenommen hiervon sind nur das Reichen von Verpflegung, Getränken, Kleidungsstücken oder Ersatzmaterialien durch am Wegesrand stehende Begleiter sowie die medizinische Hilfe.

Umwelt / Naturschutz

Da der U.Trail Lamer Winkel weitestgehend durch das Natur- und Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald führt, wird das Umweltverhalten streng kontrolliert. Das Wegwerfen von Abfall jeder Art außerhalb der Kontrollstellen oder das vorsätzliche Beschädigen der Natur führt zu drastischen Zeitstrafen oder zur sofortigen Disqualifikation. Auf der gesamten Streckenführung besteht Wegepflicht.

Insbesondere verweisen wir auf die Bestimmungen

und

Spezielle U.Trail Lamer Winkel Regeln

  • Der U.TRAIL LAMER WINKEL findet auf öffentlichen und nicht gesperrten Straßen, Forststraßen und Wanderwegen statt.
  • Die Teilnehmer müssen sich jederzeit an die Straßenverkehrsordnung halten. Alle Teilnehmer müssen den Anweisungen der Polizei, des Rennleiters und Streckenchefs sowie des sonstigen Streckenpersonals Folge leisten.
  • Der U.TRAIL LAMER WINKEL führt großteils auf Wanderwegen durch den Bayerischen Wald. Abseits der offiziellen Route kann teilweise Absturzgefahr herrschen, weshalb Abkürzungen (auch das „shortcutting“ von Spitzkehren, Kurven, Serpentinen...) oder selbst gewählte Wegvarianten verboten sind. Jeder Teilnehmer läuft auf eigene Gefahr.
  • Jeder Teilnehmer hat bei unübersichtlichen oder gefährlichen Streckenabschnitten die notwendige Vorsicht walten zu lassen. Der Veranstalter behält sich vor, auf gefährlichen Wegabschnitten Überholverbote auszusprechen, bzw. die Teilnehmer anzuhalten, ihr Geh-, bzw. Lauftempo zu reduzieren und entsprechende Vorsicht walten zu lassen.
  • Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung oder witterungsbedingt auch kurzfristig Streckenabschnitte zu ändern bzw. durch Alternativrouten zu ersetzen.
  • Begleitfahrzeuge dürfen den Rennverlauf in keiner Weise beeinträchtigen, die Betreuung aus einem fahrenden Begleitfahrzeug heraus ist nicht erlaubt. Beeinträchtigungen des Rennverlaufs oder Behinderungen durch Begleitfahrzeuge können von der Jury mit Zeitstrafen oder Disqualifikation des unterstützten Teilnehmers geahndet werden. Falls Begleitfahrzeuge auf Streckenabschnitten angetroffen werden, die für den öffentlichen Verkehr gesperrt sind, führt dies umgehend zur Disqualifikation des Teilnehmers, der durch das Begleitfahrzeug unterstützt wurde oder unterstützt werden sollte.
  • Begleitern/Betreuern einzelner Teilnehmer ist es aus naturschutzrechtlichen Gründen strengstens untersagt, die Strecke und/oder die umliegende Natur zu verschmutzen oder gar zu beschädigen. Dazu zählt insbesondere das Besprühen oder Bemalen der Strecke mit Appellen an die startenden Teilnehmer, auch wenn dies mit biologisch abbaubaren Kreidespray erfolgt. Falls Begleiter/Betreuer dagegen verstoßen, führt dies umgehend zur Disqualifikation des bzw. der Teilnehmer, die durch diese Maßnahmen unterstützt wurden oder unterstützt werden sollten.
  • Außer unmittelbar an den Kontrollstellen in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter ist es untersagt, Abfall wie Verpflegungsverpackungen, Flaschen oder Getränkebecher in der Natur zu entsorgen. Eine Zuwiderhandlung führt zur sofortigen Disqualifikation.
  • Generell gilt bei der Benutzung von Stöcken folgende Regelung: Wer mit Stöcken startet, muss diese auch bis zum Ziel bei sich tragen. Umgekehrt darf kein Teilnehmer, der ohne Stöcke gestartet ist, sich diese unterwegs reichen lassen.
  • Es gilt unter allen Teilnehmern das Gebot der Rücksichtnahme, Sportlichkeit und Fairness.

Protest und Jury

Jeder Teilnehmer kann bei Regelverstößen anderer Teilnehmer oder gegen Entscheidungen der Rennleitung bis zu einer Stunde nach Zielschluss Protest im Rennbüro einlegen und Zeugen benennen. Eine Jury aus drei Mitgliedern (Rennleiter und Streckenchef, Leiter der Zeitnahme, Organisationsleiter) wird innerhalb von 24 Stunden den Protest behandeln und eine Entscheidung verkünden. Sämtliche benannten Zeugen müssen bei der Protestverhandlung erscheinen. Die Protestgebühr beträgt EUR 100,00. Die Protestgebühr verbleibt bei verlorenem Protest beim Veranstalter. Die oben aufgeführten Verstöße, die zu Zeitstrafen oder Disqualifikationen führen können, stellen nur einen Auszug aus noch weiteren möglichen Aktionen, die durch Strafen geahndet werden können, dar.

Kündigung zwischen Teilnehmer und Verantstalter

Der Veranstalter behält sich jedem einzelnen Teilnehmer gegenüber bis zum offiziellen Schluss der Veranstaltung ein vertragliches Kündigungsrecht in der Form eines Rücktrittsrechtes nach §§ 324, 241 Abs.2 BGB vor. Die Abwicklung erfolgt dann nach § 346 BGB.

Bild-, Film- und Tonrechte

Während der Veranstaltung und des Rahmenprogramms werden Bild- und Filmmaterial erstellt. Die Teilnehmenden erklären sich einverstanden, dass das Bild- und Filmmaterial zu Informations-, Werbe- und Marketingzwecken uneingeschränkt genutzt werden darf. Die Teilnehmenden haben keinen Anspruch auf Vergütung durch die Bild- oder Filmaufnahmen.

Haftung

Mit der Abgabe der Nennung erklärt jeder Teilnehmer, dass er das Reglement gelesen, verstanden und damit einverstanden ist.

Der Start erfolgt auf eigenes Risiko. Insbesondere ist jeder Teilnehmer für seine körperliche Tauglichkeit verantwortlich. Der Teilnehmer erklärt mit Veranstaltungsbeginn verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen und sein konditionelles Leistungsniveau den Anforderungen eines derartigen Ausdauerwettkampfes entspricht. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer bei medizinischen Bedenken am Start zu hindern bzw. jederzeit aus dem Rennen zu nehmen!

Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter oder den vom Veranstalter mit der Durchführung beauftragten Dritten gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen.

Bei Beauftragung Dritter durch den Teilnehmer, z.B. Rettungsdienste, sind die dabei entstehenden Kosten durch den Teilnehmer selbst zu tragen bzw. hat der Veranstalter das Recht eventuell entstandene Kosten vom Teilnehmer einzuziehen.

Ferner unterliegen alle Teilnehmer den Bestimmungen der StVO.

Für Diebstähle oder andere Schadensfälle wird keine Haftung übernommen.

Haftungsausschluss Bayerische Staatsforsten

Das Betreten des Waldes erfolgt auf eigene Gefahr. Die BaySF weist auf die Gefahren im Wald, insbesondere abseits der Wege hin, z.B. abgestorbene oder kranke Bäume und Äste, Wurzeln, Felsen, Gewässer, Insekten, giftige Pflanzen. Eine Verkehrssicherungspflicht der BaySF im Wald und auf dem Wald gleichgestellten Flächen, z. B. Waldwege besteht nicht. Der Teilnehmer wurde darauf hingewiesen, dass er für sich selbst verantwortlich ist. Die BaySF übernehmen keinerlei Haftung. Die BaySF können bei Vorliegen wichtiger Gründe dem Teilnehmer einen Platzverweis erteilen.

Datenschutz

Mit der Anmeldung zur Teilnahme an dieser Veranstaltung willigt der Teilnehmer(-in) in die Speicherung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten durch den Veranstalter, für die Zahlungsabwicklung und Organisation der Veranstaltung, die Veröffentlichung und Verbreitung der Ergebnisse, der im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellten Foto- und Filmaufnahmen, sowie der Verwendung und Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen von Werbung und Markt- und Meinungsforschung ein.

Sportograf Datenschutzhinweis für Veranstaltungen

Auf unserer Veranstaltung wird die Sportograf Digital Solutions GmbH (web: www.sportograf.com) als Medienpartner und exklusiver Fotodienstleister eingesetzt. Wenn Sie an einer Veranstaltung teilnehmen, bei der Sportograf (im Folgenden: „wir“) als exklusiver Fotodienst vom Auftraggeber beauftragt wurden, erheben wir ggf. Video- oder Bildmaterial, auf dem Sie persönlich zu erkennen sind. Wir nutzen die bei den Sportveranstaltungen erhobenen Daten um unsere Verpflichtung als Fotodienstleister aus dem zugrunde liegenden Vertrag mit dem Auftraggeber zu erfüllen sowie in unserem eigenen wirtschaftlichen Interesse, um die Fotos oder Videos der Veranstaltung an die sich interessierenden Teilnehmer über unsere Website www.sportograf.com zu vermarkten. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Veranstaltungsfotografie können wir festhalten, dass die Teilnehmer der Sportveranstaltungen zum einen transparent darüber aufgeklärt werden, dass Sportograf als exklusiver Fotodienstleister eingesetzt wird und das zum anderen jeder Teilnehmer einer solchen Veranstaltung damit rechnen muss, dass der Auftraggeber bzw. dessen Kooperationspartner Fotos solcher Veranstaltungen als Erinnerungen bzw. Souvenirs vermarktet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergeben. Zur Erfassung der entsprechenden Fotos setzen wir ausschließlich Fotografen ein, die wir datenschutzrechtlich nach der EU-Datenschutzgrundverordnung verpflichtet haben. Neben manueller Bildsuche mit Hilfe von Ort und Uhrzeit, bieten wir ebenfalls eine Suche mit Hilfe der Startnummer oder eines Bildes (Selfie) an. Bei der Letzteren ermitteln wir mit Hilfe eines Algorithmus, unabhängig von der Startnummer, die anonymen und nicht personenbezogenen Merkmale der Teilnehmer, mit deren Hilfe später die persönlichen Bilder gefunden werden können. Rechtsgrundlage sind unsere vorgenannten berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Sie können gegen diese Verarbeitung Widerspruch einlegen. Näheres zum Umgang mit diesen personenbezogenen Daten und zu Ihrem Widerspruchsrecht finden Sie in der Datenschutzerklärung auf www.sportograf.com/de/privacy

Etwaige Änderungen dieses Reglements behält sich die Renn- und Organisationsleitung immer vor!